Panorama-Ansicht der Kapelle der Sieben Barmherzigkeiten in Stübeckshorn

Kapelle der sieben Barmherzigkeiten Stübeckshorn - Foto: Wilko Burgwal

„Was betrübst du dich, meine Seele, und bist so unruhig in mir? Warte auf Gott; denn ich werde ihm noch danken, dass er meines Angesichts Hilfe und mein Gott ist.“ - Psalm 42,6

Nach evangelischem Verständnis ist seelsorgliches Handeln nicht an ein kirchliches Amt gebunden. Jeder Christ und jede Christin sind zur begleitenden Seelsorge berufen und befähigt - im Sinne des Beistehens, Mittragens und des Begleitens. Im speziellen Sinn gelten die Pastorinnen und Pastoren als Seelsorger/in, deren seelsorgerliches Handeln über den rein begleitenden Aspekt hinausgeht. Dann spricht man von einer beratenden Seelsorge. Stößt der Seelsorger / die Seelsorgerin in der Beratung an die Grenze des ihm / ihr Möglichen, kann z.B. an die Ev. Ehe- und Lebensberatung weiter verwiesen werden. Alle mit der Seelsorge beauftragten Personen unterliegen der Schweigepflicht.

Seelsorge unterscheidet sich von Psychotherapie u.ä. weniger durch die Methoden. Sondern vor allem durch die Hoffnung, dass Gott in dem seelsorgerlichen Geschehen gegenwärtig ist.

Wenn Sie Hilfe brauchen oder einen Gesprächswunsch haben, wenden Sie sich bitte an das örtliche Pfarramt oder die Ehe- und Lebensberatung.