
Hannover, 24. Juni 2025
Im Februar 2022 hatte das Kollegium des Landeskirchenamts unter Vorsitz von Landesbischof Ralf Meister beschlossen, eine unabhängige Aufarbeitungskommission zu beauftragen, die das Handeln von Klaus Vollmer als Pastor der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und die aufsichtliche Begleitung durch die Landeskirche untersuchen soll. Diese Kommission hatte zum 15.10.2022 ihre Arbeit aufgenommen.
Am heutigen Dienstag (24.06.2025) hat die Aufarbeitungskommission ihren Abschlussbericht in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Landeskirche der Öffentlichkeit vorgestellt.
Den Aufarbeitungsbericht sowie Statements von leitenden Personen aus der Landeskirche können Sie hier abrufen. Auf dieser Internetseite finden Sie auch eine Verlinkung zu einem Filmmitschnitt der Vorstellung des Berichts durch die Kommission. Ebenso können Sie hier weitere Informationen herunterladen, die die Landeskirche im Zusammenhang mit dem Aufarbeitungsbericht zur Verfügung stellt.
Für die Aufarbeitungskommission sagte Dr. Georg Gebhardt, Vizepräsident des Landgerichts Hildesheim: "Das Bild von Pastor Klaus Vollmer muss korrigiert werden. Er hat nachweislich sexualisierte Gewalt und geistlichen Missbrauch begangen. Die Landeskirche hat die Bedeutung dieses Aufarbeitungsfalls zunächst unterschätzt und zu zögerlich gehandelt.“
Landesbischof Ralf Meister sagte: ”Der vorliegende Aufarbeitungsbericht führt vor Augen, wie tief sexualisierte Gewalt, spirituelle Gewalt, Machtmissbrauch in unseren Strukturen verankert sind. Klaus Vollmer konnte unter dem Dach der Landeskirche mit seiner Gemeinschaft als ein „Staat im Staate“ und unter Berufung auf eine fahrlässige und fehlgeleitete Theologie Grenzüberschreitungen, Missbrauch und Gewalt verüben. Ich bitte im Namen der Landeskirche betroffene Personen um Entschuldigung. Wo das möglich ist, werde ich das auch im direkten Kontakt tun. Als ich 2022 von diesen Vorgängen erfuhr, haben wir danach unmittelbar externe Vorermittlungen für ein Disziplinarverfahren in Auftrag gegeben, weil Informationen nicht weitergegeben worden sind und wenn, dann unvollständig. Und es gab den Beschluss für ein externes Aufarbeitungsvorhaben, das über die erste Untersuchung der Geschwisterschaft hinausgeht. Wir sehen es als unsere Pflicht, eine Kirche zu schaffen, in der Menschen sichere Räume finden.“