
In seiner letzten Sitzung hat die Kirchenkreissynode dem Kirchenkreisvorstand und damit dem Kirchenamt nach geltendem Recht die Entlastung für die Jahresrechnung 2012 erteilt.
Die Jahresrechnung 2012 sowie die Anlage zur Jahresrechnung liegt vom 25.4.-2.5.2022 gemäß § 51 Kirchenkreisordnung zur Einsicht für die Kirchenglieder im Büro der Superintendentur aus. Interessierte werden gebeten einen Termin unter Telefon 05191-60110 zu vereinbaren.